
In der Kunstwelt gilt sie fast durchgehend als ungeschriebenes Gesetz: die 50/50-Regel.
Künstler:in und Galerist:in teilen sich den Verkaufserlös eines Werks zu gleichen Teilen. Für Außenstehende mag das zunächst ungerecht erscheinen – schließlich stammt das Werk aus der kreativen Hand des Künstlers. Doch in Wahrheit steckt hinter dieser Praxis mehr als reine Tradition: Es ist ein arbeitsteiliges Modell mit klarem ökonomischen Hintergrund – und im besten Fall eine echte Win-Win-Situation.
Ein Galerist macht weit mehr als „nur“ den Verkauf: Er übernimmt Marketing, Pressearbeit, Kuration und entwickelt individuelle Vermarktungsstrategien für den Künstler. Er recherchiert und organisiert Fördermöglichkeiten – national wie international – und schafft so Chancen, die viele Künstler:innen allein gar nicht erreichen können. Dabei entsteht eine arbeitsteilige Partnerschaft, in der sich Künstler:innen voll auf ihre kreative Arbeit konzentrieren können.
Ein treffendes Beispiel ist die Steuerberatung: Jede:r kann seine Steuererklärung selbst machen, aber viele ziehen professionelle Expert:innen hinzu, weil sie Fachwissen und Erfahrung bieten und bürokratische Hürden abnehmen. Genauso ist es in der Kunstwelt mit Galerist:innen.
Natürlich funktioniert dieses Modell nur, wenn Vertrauen und faire Bedingungen die Basis bilden. Die 50/50-Regel ist kein starres Dogma, sondern ein möglicher fairer Rahmen – wenn beide Seiten ihren Beitrag schätzen und respektieren.
Der Galerist bringt nicht nur das Werk an die Wand, sondern oft auch zum Käufer. Er macht weit mehr als „nur“ den Verkauf: Er übernimmt Marketing, Pressearbeit, Kuration und entwickelt individuelle Vermarktungsstrategien für den Künstler. Er recherchiert und organisiert Fördermöglichkeiten – national wie international – und schafft so Chancen, die viele Künstler:innen allein gar nicht erreichen können. Er ist Netzwerker, Multiplikator, Mentor, manchmal sogar Therapeut in einem Markt, der von Unsicherheit lebt. Wer das je selbst gestemmt hat, weiß, wie aufreibend das ist – und wie befreiend es sein kann, sich auf die Kunst konzentrieren zu dürfen. Im besten Fall entsteht so eine arbeitsteilige Partnerschaft, in der sich Künstler:innen voll auf ihre kreative Arbeit konzentrieren können.
Ein treffendes Beispiel ist die Steuerberatung: Jede:r kann theoretisch seine Steuererklärung selbst machen, aber viele ziehen professionelle Expert:innen hinzu, weil sie Fachwissen und Erfahrung bieten und bürokratische Hürden abnehmen. Genauso ist es in der Kunstwelt mit Galerist:innen.
Natürlich – wie in jeder Branche gibt es auch hier Schattenseiten. Zum Beispiel Vertragsklauseln, die dem Künstler den freien Verkauf im Umkreis von mehreren hundert Kilometern untersagen, untergraben das Prinzip der Partnerschaft. Wenn zur Hälfte noch weitere Abzüge und sogar Einschränkungen des privaten Verkaufs der Künstler*innen kommen oder das Verhältnis zur Kontrolle mutiert, verliert das Modell seine Integrität.
Dass viele Künstler:innen auf Selbstvermarktung umsteigen, ist daher kein Zeichen von Eitelkeit, sondern eine logische Konsequenz aus schlechten Erfahrungen. Zum Glück zeigt sich jedoch: Die Qualität der seriösen Galerien steigt. Die sogenannten Vanity-Galerien, die auf das Geld der Künstler statt auf ihre Entwicklung setzen, verschwinden zunehmend vom Markt.
Was aber bleibt – und vielleicht in Zukunft wieder an Bedeutung gewinnt – ist das, was man als „großes Geschenk“ beschreiben kann: Das echte Matching zwischen Künstler:in und Galerist:in. Es basiert nicht auf Excel-Tabellen, sondern auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen, dem Verständnis und die ehrliche Wertschätzung für den Wert der jeweils anderen Arbeit. Dass viele dieser Kooperationen auch immr noch ohne schriftlichen Vertrag funktionieren, ist kein Zeichen von Naivität – sondern von gelebter Integrität.
Am Ende geht es nicht um Prozente, sondern um Beziehungen. Ein fairer Deal ist nicht nur eine Frage der Aufteilung, sondern eine des gemeinsamen Weges. Wenn beide sich auf ihre Stärken konzentrieren dürfen – der eine aufs Schaffen, der andere aufs Vermitteln – dann ist 50/50 kein Kompromiss. Es ist ein Versprechen.
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